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Erneuerbare-Energien-Richtlinie verankert Bürgerenergie im EU-Recht

Zukunftsforum Energiewende News

Berlin, 14.06.2018: Der 14. Juni 2018 war ein wichtiger Meilenstein für die dezentrale Energiewende in Europa. Seit diesem Tag sind Energiegenossenschaften und andere Bürgerenergieakteure im EU-Recht verankert. Und die Mitgliedstaaten haben nun den Auftrag, ihnen eigene Rahmenbedingungen auf der nationalen Ebene einzuräumen. Obwohl der formale Prozess noch nicht abgeschlossen ist, stehen bereits wichtige Eckpunkte fest:

Mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie hat sich die EU auf eine Definition geeinigt, die Energiegenossenschaften und andere Bürgerenergieakteure als „Renewable Energy Communities“ zusammenfasst. Die Einigung auf eine Definition war nicht nur aufgrund der unterschiedlichen Interessen der Mitgliedsstaaten kompliziert. Die Definition sollte möglichst flexibel sein, um die Umsetzbarkeit im Einklang mit den unterschiedlichen nationalen Gesetzen zu gewährleisten. Zugleich darf die Flexibilität nicht so weit gehen, dass große Unternehmen die Vorgaben zu ihrem Vorteil ausnutzen können. Dieser Spagat ist durch die Definition gut geglückt: „Renewable Energy Communities“ müssen demokratisch strukturiert sein. Die örtliche Bevölkerung muss die Möglichkeit zur Beteiligung haben. Die regionale Entwicklung muss gefördert werden. Die Gesellschaft soll nicht auf Gewinnmaximierung abzielen. Auch eine kommunale Beteiligung soll möglich sein.

Neben der Definition gibt es auch Vorgaben für die Rahmenbedingungen, welche nun in den Mitgliedsstaaten entwickelt werden sollen. Die Mitgliedsstaaten sind angehalten, Potentiale und bestehenden Hindernisse für „Renewable Energy Communities“ zu identifizieren. Der gesetzliche Rahmen soll für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen. Auch bedürftige Bevölkerungsschichten sollen sich an den „Renewable Energy Communities“ beteiligen können. Der Zugang zu Information und Finanzmitteln soll erleichtert werden. Gleichzeitig soll der Verbraucherschutz garantiert sein.

Neben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie beinhaltet das EU-Gesetzespaket „Saubere Energie für alle Europäer“ weitere Neuregelungen der europäischen Energiegesetze. Auf dem diesjährigen Zukunftsforum beschäftigt sich das Forum 3 „Europäische Gesetzgebung: Neuer Rahmen für die Bürgerenergie in Deutschland?“ mit den wichtigsten Neuregelungen und ihrer notwendigen Umsetzung in deutsches Recht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Regelungen, die für dezentrale Energieprojekte, Bürgerenergieakteure und Energiegenossenschaften von besonderer Bedeutung sind.

Mehr Informationen zum Thema: "Europäische Gesetzgebung: Neuer Rahmen für die Bürgerenergie in Deutschland?" erfahren Sie auf dem Zukunftfsorum Energiewende im Forum "F3" vom DGRV.
 

Pressekontakt
Benjamin Dannemann , Referent für Kommunikation

DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.
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14.
Juni
2018